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Der Berichterstatter des beanstandeten Verfahrens soll binnen einem Monat nach Eingang der Begründung der Verzögerungsbeschwerde eine Stellungnahme vorlegen.
Die Beschwerdekammer entscheidet ohne mündliche Verhandlung. Der Beschluss über die Verzögerungsbeschwerde bedarf keiner Begründung.
Die Entscheidung ist unanfechtbar.
Die Entscheidung ist unanfechtbar.
Das Beschwerdegericht entscheidet durch Beschluss, der mit Gründen zu versehen ist und ohne mündliche Verhandlung ergehen kann. Der Beschwerdegegner ist vor der…
Die Entscheidung ist dem Beamten schriftlich mitzuteilen. Widerspruch und Anfechtungsklage haben keine aufschiebende Wirkung.
Die Verzögerungsbeschwerde kann frühestens sechs Monate nach Erheben einer Verzögerungsrüge erhoben werden. Ist eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes…
die Behörde den Beteiligten mitgeteilt hat, dass sie beabsichtige, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden, und kein Beteiligter innerhalb einer hierfür…
Abweichend von der Regelung in den Absätzen 1 und 2 kann, ohne daß eine Entscheidung über den Widerspruch vorliegt, Antrag auf gerichtliche Entscheidung dann…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.