Gesetz Nr. 645 über den Verfassungsgerichtshof (VerfGHG) Vom 17. Juli 1958 in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Februar 2001
Der Verfassungsgerichtshof wird bei Bedarf durch wissenschaftliche Mitarbeiter unterstützt. Sie sollen Richterin oder Richter im saarländischen Landesdienst sein.
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