§ 8b VerfGHGGesetz Nr. 645 über den Verfassungsgerichtshof (VerfGHG) Vom 17. Juli 1958 in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Februar 2001
Der Verfassungsgerichtshof wird bei Bedarf durch wissenschaftliche Mitarbeiter unterstützt. Sie sollen Richterin oder Richter im saarländischen Landesdienst…
§ 8 SN-21163Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen
Der Verfassungsgerichtshof wird durch wissenschaftliche Mitarbeiter unterstützt.
§ 3 Abs. 1 Nr. 3 ErprobVO JM NRWVerordnung über die Erprobung von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz
als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesverfassungsgericht, beim Verfassungsgerichtshof für das Land…
§ 106a LBG NRWGesetz über die Beamtinnen und Beamten des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Beamtinnen und Beamten des Verfassungsgerichtshofs sind Beamtinnen und Beamte des Landes. Für sie gelten die Vorschriften dieses Gesetzes, soweit darin…
§ 17 Abs. 1 VGHGO SL 2026Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes Vom 21. Januar 2026
An der Beratung und Abstimmung dürfen nur die mitwirkenden Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs teilnehmen; wissenschaftliche Mitarbeitende dürfen bei der…