§ 8b VerfGHGGesetz Nr. 645 über den Verfassungsgerichtshof (VerfGHG) Vom 17. Juli 1958 in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Februar 2001
Der Verfassungsgerichtshof wird bei Bedarf durch wissenschaftliche Mitarbeiter unterstützt. Sie sollen Richterin oder Richter im saarländischen Landesdienst…
§ 13 Abs. 1 BVerfGGO 2015Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts
Die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen das Mitglied des Gerichts, dem sie zugewiesen sind, bei dessen dienstlicher Tätigkeit. Sie…
§ 8a Abs. 2 VerfGHGGesetz Nr. 645 über den Verfassungsgerichtshof (VerfGHG) Vom 17. Juli 1958 in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Februar 2001
Der Verfassungsgerichtshof erhält für die Wahrnehmung seiner Aufgaben die erforderliche sachliche und personelle Ausstattung. Er wird dabei durch die…
§ 3 Abs. 1 Nr. 3 ErprobVO JM NRWVerordnung über die Erprobung von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz
als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesverfassungsgericht, beim Verfassungsgerichtshof für das Land…
§ 12 Abs. 1 BVerfGGO 2015Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts
Der Direktor und die Abteilungsleitung „Justizverwaltung“ unterstützen insbesondere die Vorsitzenden der Senate bei der Erledigung der Senatsgeschäfte.