§ 1 Abs. 2 Nr. 2 VgVVerordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
die Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen und
§ 104 Abs. 1 GWBGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Verteidigungs- oder sicherheitsspezifische öffentliche Aufträge sind öffentliche Aufträge, deren Auftragsgegenstand mindestens eine der folgenden Leistungen…
§ 1 VSVgVVergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit zur Umsetzung der Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit und zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG
Diese Verordnung gilt für die Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen im Sinne des § 104 Absatz 1 des Gesetzes gegen…
§ 147 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b GWBGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Aufträge vergibt oder Rahmenvereinbarungen über Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen schließt;
§ 144 GWBGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Dieser Unterabschnitt ist anzuwenden auf die Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber und…