VergStatVO — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungAnlage 8 VergStatVO(zu § 3 Absatz 2) Öffentlicher Auftrag durch einen öffentlichen Auftraggeber unterhalb des EU-SchwellenwertesVerordnung zur Statistik über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen Anlage 7Anlage 9 (Fundstelle: BGBl. I 2020, 706 - 709)