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Schüler/Schülerinnen der Sekundarstufe I der in § 1 genannten Schulen, die die allgemeine Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und die Schule verlassen, erhalten zusammen mit dem Abschluss- oder Abgangszeugnis ein Verhaltenszeugnis.
Das Verhaltenszeugnis ist der urkundliche Nachweis über das schulische Verhalten, über besondere schulische Aktivitäten und über unentschuldigte Schulversäumnisse des Schülers/der Schülerin.
Die Beurteilung des schulischen Verhaltens der Schüler/Schülerinnen erfolgt in Form von Noten. Die Information über besondere schulische Aktivitäten des Schülers/der Schülerin ergeht in freier Form. Unentschuldigte Unterrichtsversäumnisse werden durch Angabe der Zahl der unentschuldigt versäumten Unterrichtstage oder Unterrichtsstunden ausgewiesen.
Die Verhaltenszeugnisse werden nach dem Muster der Anlagen 1 und 2 ausgestellt.