Verordnung - Schulordnung - über die Bildungsgänge und die Abschlüsse der Gemeinschaftsschule (Gemeinschaftsschulverordnung - GemSVO) Vom 19. November 2024
Das Schulzeugnis ist der urkundliche Nachweis über Schulbesuch, Leistung und, soweit sie in dem Zeugnis zu bewerten sind, Sozialverhalten sowie Lern- und Arbeitsverhalten der Schülerin oder des Schülers.
§ 29 GemSVOKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen