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Ordnungswidrig handelt, wer
entgegen § 4 Absatz 1 Satz 2 die bereitgestellten Geobasisdaten widerrechtlich nutzt,
sich entgegen § 14 Abs. 2 Satz 1 Eigentümerangaben des Liegenschaftskatasters ohne berechtigtes Interesse verschafft oder diese gemäß § 14 Abs. 3 nach Erfüllung des Zwecks nicht löscht,
vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 7 Abs. 3 und 5 Vermessungsmarken anbringt, entfernt oder in ihrer vorgefundenen Lage verändert,
vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 20 Abs. 5 Grenzzeichen anbringt, entfernt oder in ihrer vorgefundenen Lage verändert,
vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 7 Abs. 4 oder § 20 Abs. 5 Satz 2 den festen Stand, die Erkennbarkeit oder die Verwendbarkeit von Vermessungsmarken, Sichtzeichen oder Grenzzeichen gefährdet,
vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 7 Abs. 6 Schutzflächen überbaut, abträgt oder auf sonstige Weise verändert oder
entgegen § 3 Absatz 1 Daten oder Materialien nach Anforderung durch die in § 2 Absatz 1 genannten Behörden diesen nicht zur Verfügung stellt.
Im Übrigen bleiben Ahndungsmaßnahmen nach dem Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 9. Juni 2000 (GV. NRW. 2000 S. 542), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. Juli 2011 (GV. NRW. S. 338), unberührt.
Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nrn. 1, 2 und 6 mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend EURO, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu dreitausend EURO geahndet werden.
In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 können unzulässig hergestellte Produkte eingezogen werden.
Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die Kreisordnungsbehörde.
entgegen §§ 16 Absatz 4, 17 Absatz 1 Satz 1 oder 2 oder 21 Absatz 6 Satz 1 oder 2 seiner Mitteilungs- oder Auskunftspflicht nicht, nicht richtig, nicht…
unter den Voraussetzungen der § 13 Absatz 1 und 2, § 23 Absatz 1 erlassenen, vollziehbaren beschränkenden Verfügungen, Verboten oder Auflösungen zuwiderhandelt,…
Ordnungswidrig handelt ferner, wer vorsätzlich oder fahrlässig a) entgegen § 10 Abs. 2 Geräte auf öffentlichen Verkehrsflächen, in oder auf solchen Anlagen,…
entgegen §§ 7 Absatz 3 Satz 5, 9, 19 Absatz 2 Satz 3 Halbsatz 2 oder 26 Absatz 5 Satz 3 eine Anzeige nicht oder nicht rechtzeitig erstattet,
§ 27 Absatz 1 Güter jeglicher Art nicht auf den dafür vorgesehenen und zugewiesenen Flächen lagert oder entgegen § 27 Absatz 2 die dort angegebenen Anlagen und…
Ordnungswidrig nach § 103 Absatz 1 Nummer 7a und 8 des Wasserhaushaltsgesetzes und § 123 Absatz 1 Nummer 26 des Landeswassergesetzes handelt, wer vorsätzlich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.