Zweite Verordnung betreffend die Zuständigkeit für die Verpflichtung nach § 1 des Verpflichtungsgesetzes im Bereich der Hochschulen Vom 20. November 1975
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Der Minister für Bildung, Kultur und Wissenschaft
§ 2 VerpflGHSchulZustV SL 2
§ 2 VerpflGHSchulZustV SL 2Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen