§ 6 ApoAnwRstGGesetz über die Rechtsstellung vorgeprüfter Apothekeranwärter
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Art 6 VersAnsprReglGÄndG 2Zweites Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Regelung von Ansprüchen aus Lebens- und Rentenversicherungen
Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf seine Verkündung folgenden zweiten Monats in Kraft.
§ 13 LegRegGGesetz über die Registrierung von Betrieben zur Haltung von Legehennen
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 12 EAnsprPG SLGesetz Nr. 1705 über den Einheitlichen Ansprechpartner für das Saarland (EA-Gesetz Saarland)[1] Vom 10. Februar 2010
Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.