Art. 28 Abs. 6 32025R0013VERORDNUNG (EU) 2025/13 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. Dezember 2024 über die Erhebung und Übermittlung vorab übermittelter Fluggastdaten zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/818
Der Programmverwaltungsrat gilt ab dem in Artikel 45 Absatz 2 dieser Verordnung festgelegten Geltungsbeginn als aufgelöst.
Art. 28 Abs. 6 32025R0012VERORDNUNG (EU) 2025/12 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. Dezember 2024 über die Erhebung und Übermittlung vorab übermittelter Fluggastdaten zur Verbesserung und Erleichterung der Kontrollen an den Außengrenzen, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1726 und (EU) 2019/817 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2004/82/EG des Rates
Der Programmverwaltungsrat gilt ab dem in Artikel 46 Absatz 2 dieser Verordnung festgelegten Geltungsbeginn als aufgelöst.
§ 37 POSoz-DRV-MD SNVerordnung der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen im Ausbildungsberuf zur Sozialversicherungsfachangestellten und zum Sozialversicherungsfachangestellten
Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits berufenen Prüfungsausschüsse bleiben bis zum Ablauf der Berufungsperiode in ihrer bisherigen…
§ 53 Abs. 4 PflAPrVAusbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe
Die Mitgliedschaft endet mit der Beendigung des jeweiligen Einsetzungszeitraumes der Fachkommission. Ein Mitglied kann schriftlich oder elektronisch mit einer…
§ 127 Abs. 2 LMG NRWLandesmediengesetz Nordrhein-Westfalen
Bis zum Ende der zum Stichtag 31. Dezember 2025 laufenden Amtsperiode der Medienkommission ist § 93 Absatz 3 Nummer 11 in der am [einsetzen: Datum der…