§ 3 SStellV-VVGVerordnung über die Schlichtungsstelle für die Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten bei Fernabsatzverträgen über Versicherungen
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 17 GVFGGesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden
(Inkrafttreten)
§ 2 GasGKErstVVerordnung zu Kostenerstattungsansprüchen für Gasgeräte
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2017 in Kraft.