Art. 1 Abs. 2 Nr. 28 SN-17497Zweites Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts
„Er hat die örtliche Verwaltungsstelle des Stadtbezirks in allen wichtigen Angelegenheiten zu beraten und wirkt mit dieser eng zusammen.“ bb) Die Sätze 3 und 4…
§ 4 Abs. 2 ÖPNVG NRWGesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen
Soweit ein Kreis Aufgaben nach § 5 Absatz 3a auf einen Zweckverband übertragen hat, gilt Absatz 1 entsprechend.
§ 39 Abs. 3 GO NRWGemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Den Bezirksausschüssen sollen im Rahmen des § 41 Abs. 2 Aufgaben zur Entscheidung übertragen werden, die sich ohne Beeinträchtigung der einheitlichen…