Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die vom Rat des Bezirkes in Abstimmung mit den Räten der Kreise mit der Durchführung der Verwahrung stillgelegter Grubenbaue alten Bergbaus beauftragen Betriebe, Organe oder Einrichtungen haben vor Beginn der Verwahrungsarbeiten die technologischen und bergbautechnischen Maßnahmen der geplanten Verwahrungsarbeiten der Bergbehörde in einem technischen Betriebsplan anzuzeigen. Für stillgelegte Bohrlöcher bestimmt die Bergbehörde die Form der Anzeige.
Die Verwahrungsarbeiten sind auf der Grundlage der bestätigten Planungsunterlagen und des von der Bergbehörde genehmigten technischen Betriebsplanes, bei stillgelegten Bohrlöchern auf der Grundlage der Anzeige gemäß Abs. 1 Satz 2, termin- und qualitätsgerecht durchzuführen.
Nach Beendigung der Verwahrungsarbeiten haben die vom Rat des Bezirkes mit der Durchführung der Verwahrungsarbeiten beauftragten Betriebe, Organe oder Einrichtungen in Ergänzung der bergschadenkundlichen Analysen Dokumentationen entsprechend § 10 anzufertigen und der Bergbehörde zu übergeben sowie die Nachtragung der rißlichen Unterlagen der verwahrten Grubenbaue alten Bergbaus gemäß den Festlegungen der Bergbehörde zu veranlassen.
Die Verwahrungsarbeiten sind auf der Grundlage der bestätigten Planungsunterlagen und des von der Bergbehörde genehmigten technischen Betriebsplanes, bei…
Auf Grund der bergschadenkundlichen Analyse gemäß § 6 haben die Bergbaubetriebe zur territorialen Einordnung der stillzulegenden und der bereits stillgelegten,…
die notwendigen Maßnahmen zur Verwahrung von Grubenbauen alten Bergbaus und schafft die Voraussetzungen für die Durchführung der Verwahrungsarbeiten.
Für stillgelegte Grubenbaue, für die kein Verwahrungspflichtiger und kein Rechtsnachfolger des Verwahrungspflichtigen besteht (im folgenden Grubenbaue alten…
Die Bergbaubetriebe sind zur Verwahrung der von ihnen hergestellten oder genutzten und der als Folgeerscheinung bergbaulicher Nutzung entstandenen Grubenbaue…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.