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Der Rat des Bezirkes plant die Maßnahmen der Verwahrung von Grubenbauen alten Bergbaus im Rahmen der Fünfjahrpläne und der Jahresvolkswirtschaftspläne. Er stimmt die Planvorschläge mit den Räten der Kreise ab.
Die Finanzierung der Aufwendungen für die Anfertigung bergschadenkundlicher Analysen sowie für die Vorbereitung und Durchführung erforderlicher Maßnahmen zur Verwahrung von Grubenbauen alten Bergbaus erfolgt zu Lasten des zentralen Haushalts. Der Rat des Bezirkes übergibt dem Ministerium der Finanzen zu dem für die Abgabe des Entwurfs des Haushaltsplanes des Bezirkes festgelegten Termin einen gesonderten Planvorschlag "Verwahrungsmaßnahmen und Schadenersatzleistungen aus altem Bergbau". Er bezieht die zum Zeitpunkt der Planung bekannten Anforderungen für Schadenersatzleistungen aus altem Bergbau in diesen Planvorschlag ein.
Auf der Grundlage der beschlossenen Pläne veranlaßt der Rat des Bezirkes entsprechend den Schwerpunkten, die zur Vorbereitung und Durchführung der Verwahrung von Grubenbauen alten Bergbaus in den territorialen Entwicklungskonzeptionen vorgegeben sind,
die Anfertigung bergschadenkundlicher Analysen gemäß § 17 Abs. 3 Buchstaben a und b und
die notwendigen Maßnahmen zur Verwahrung von Grubenbauen alten Bergbaus und schafft die Voraussetzungen für die Durchführung der Verwahrungsarbeiten.
Der Rat des Bezirkes schließt zur Durchführung der mit den Jahresvolkswirtschaftsplänen bestätigten Maßnahmen gemäß Abs. 3 Wirtschaftsverträge mit Betrieben, Organen oder Einrichtungen ab, die für die Anfertigung bergschadenkundlicher Analysen und die Durchführung von Verwahrungsarbeiten geeignet sind. Er übergibt eine Ausfertigung der bergschadenkundlichen Analysen der Bergbehörde.
Der Rat des Bezirkes leitet in Übereinstimmung mit der Bergbehörde langfristige Maßnahmen zur Vorbereitung und Durchführung der Verwahrung von Grubenbauen alten…
Auf Grund der bergschadenkundlichen Analyse gemäß § 6 haben die Bergbaubetriebe zur territorialen Einordnung der stillzulegenden und der bereits stillgelegten,…
Die Bergbaubetriebe haben auf der Grundlage der bergschadenkundlichen Analyse und der Abstimmung mit dem Rat des Bezirkes über das Ziel der Verwahrung der…
Die vom Rat des Bezirkes in Abstimmung mit den Räten der Kreise mit der Durchführung der Verwahrung stillgelegter Grubenbaue alten Bergbaus beauftragen…
Die Bergbehörden unterstützen die Räte der Bezirke bei der Lösung von Aufgaben, die sich aus der territorialen Einordnung stillgelegter Grubenbaue ergeben,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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