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Das Land Saarland zahlt für die Nutzung des elektronischen Informations- und Kommunikationssystems auf das vom Justizministerium Nordrhein-Westfalen zu bezeichnende Konto halbjährlich zum 1. Februar und 1. August eine Pauschalvergütung, die sich aus der als Anlage zu dieser Vereinbarung beigefügten Kostenverteilung ergibt. Die einmalig zu erstattenden Kosten werden zusammen mit dem ersten Halbjahresbetrag gezahlt.