§ 1 VglWebMV
Regelungsgegenstand
Diese Verordnung trifft Regelungen
1.
zur Meldung von Daten für die Vergleichwebsite nach dem Zahlungskontengesetz und
2.
zur Konkretisierung und Ergänzung der Vergleichskriterien.
Diese Verordnung trifft Regelungen
zur Meldung von Daten für die Vergleichwebsite nach dem Zahlungskontengesetz und
zur Konkretisierung und Ergänzung der Vergleichskriterien.