VglWebMV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 6 VglWebMVInkrafttretenVerordnung über die Meldungen zu Zahlungskonten für die Vergleichswebsite nach dem Zahlungskontengesetz § 5Anlage Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 5Anlage