Erwägungsgrund 1 31977R0495
in der Erwägung, daß der Rat auf Vorschlag der Kommission die Gruppen der Empfänger der Vergütungen, die den Beamten gewährt werden können, die regelmässig verpflichtet sind, ausserhalb der normalen Arbeitszeit am Arbeitsplatz oder in ihrer Wohnung Bereitschaftsdienst zu leisten, sowie die Bedingungen für die Gewährung und die Sätze dieser Vergütungen festzulegen hat —