Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 495/77 des Rates vom 8. März 1977 zur Festlegung der Gruppen der Empfänger der Vergütungen, die den regelmässig im Bereitschaftsdienst eingesetzten Beamten gewährt werden können, sowie zur Festlegung der Bedingungen für die Gewährung und der Sätze dieser Vergütungen
Diese Verordnung gilt entsprechend auch für Bedienstete auf Zeit, Hilfskräfte und Vertragsbedienstete.
Art. 2 31977R0495
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