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Die Gemeinschaft kann ferner humanitäre Aktionen internationaler Einrichtungen und Organisationen finanzieren.
Die Gemeinschaft kann erforderlichenfalls auch humanitäre Aktionen finanzieren, die von der Kommission oder von spezialisierten Einrichtungen der…
Die von der Gemeinschaft finanzierten Aktionen der humanitären Hilfe können entweder auf Ersuchen von internationalen oder nichtstaatlichen Einrichtungen und…
Die Kommission sorgt dafür, daß die von der Gemeinschaft finanzierten humanitären Aktionen mit denen internationaler Organisationen und Einrichtungen,…
Nach dem in Artikel 17 Absatz 3 genannten Regelungsverfahren — beschließt die Kommission über die gemeinschaftliche Finanzierung der in Artikel 2 Buchstabe c…
Ferner können im Rahmen der in den Artikeln 1 und 2 vorgesehenen Hilfe der Gemeinschaft finanziert werden: — vorbereitende Studien über die Durchführbarkeit der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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