Erwägungsgrund 3 31997R0996
Damit die Einfuhr von Fleisch mit Ursprung in und Herkunft aus Argentinien ordnungsgemäß verwaltet werden kann, muß dieses Land Echtheitsbescheinigungen ausstellen, mit denen der Ursprung dieser Erzeugnisse garantiert wird. Die äußere Form dieser Bescheinigung sowie deren Verwendung müssen im einzelnen geregelt werden.