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Die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken durch das ESZB unterliegt den Grundsätzen der Unparteilichkeit, Objektivität, fachlichen Unabhängigkeit, Kostenwirksamkeit, statistischen Geheimhaltung, Minimierung des Erhebungsaufwandes und hohen Qualität des Endprodukts, einschließlich Zuverlässigkeit, und die Definitionen dieser Grundsätze werden von der EZB angenommen, ausgearbeitet und veröffentlicht. Diese Grundsätze sind vergleichbar mit den statistischen Grundsätzen der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken .
Für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken gelten die folgenden statistischen Grundsätze: Die in diesem Absatz dargelegten…
Diese Verordnung schafft einen Rechtsrahmen für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken. Gemäß dem Subsidiaritätsprinzip und im…
Folgender Artikel wird nach Artikel 3 eingefügt: Statistische Grundsätze für die vom ESZB erstellten europäischen Statistiken Die Entwicklung, Erstellung und…
Europäische Statistiken werden vom ESZB gemäß den statistischen Grundsätzen der Unparteilichkeit, Objektivität, fachlichen Unabhängigkeit, Kostenwirksamkeit,…
Eurostat entwickelt, erstellt und verbreitet europäische Statistiken nach den statistischen Grundsätzen der fachlichen Unabhängigkeit, der Unparteilichkeit, der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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