Erwägungsgrund 4 32012D0504
Die Kommission hat es sich zur Aufgabe gemacht, die statistische Governance in der Union zu stärken und die oben erwähnten statistischen Grundsätze zu wahren. Dieses Engagement wurde in der Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat vom 15. April 2011„Ein robustes Qualitätsmanagement für die europäischen Statistiken“ bestätigt und weiterentwickelt. Der vorliegende Beschluss sollte als erneute Verpflichtung der Kommission angesehen werden, das Vertrauen in europäische Statistiken, die von Eurostat entwickelt, erstellt und verbreitet werden, zu stärken.