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Europäische Statistiken werden vom ESZB gemäß den statistischen Grundsätzen der Unparteilichkeit, Objektivität, fachlichen Unabhängigkeit, Kostenwirksamkeit, Vertraulichkeit der Statistiken, Minimierung des Erhebungsaufwandes und hohen Qualität des Endprodukts, einschließlich Zuverlässigkeit, entwickelt, erstellt und verbreitet. Die EZB definiert und arbeitet diese Grundsätze weiter aus und veröffentlicht sie auf ihrer Website als öffentliche Verpflichtung hinsichtlich der vom ESZB erstellten europäischen Statistiken. Diese Grundsätze sind vergleichbar mit den in der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 festgelegten statistischen Grundsätzen.
Diese Verordnung schafft einen Rechtsrahmen für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken. Gemäß dem Subsidiaritätsprinzip und im…
Die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken durch das ESZB unterliegt den Grundsätzen der Unparteilichkeit, Objektivität, fachlichen…
Folgender Artikel wird nach Artikel 3 eingefügt: Statistische Grundsätze für die vom ESZB erstellten europäischen Statistiken Die Entwicklung, Erstellung und…
Europäische Statistiken werden daher sowohl vom ESS als auch vom ESZB entwickelt, erstellt und verbreitet, jedoch aufgrund unterschiedlicher, auf die jeweiligen…
Europäische Statistiken werden sowohl vom ESZB als auch vom ESS entwickelt, erstellt und verbreitet, allerdings in getrennten rechtlichen Rahmen, die ihre…
„Europäische Statistiken“: Statistiken, die i für die Erfüllung der Aufgaben des ESZB gemäß dem Vertrag erforderlich sind, ii im statistischen Arbeitsprogramm…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.