Art. 8 Abs. 8 32003R0312(8) Diese jährliche Menge des Zollkontingents gilt ab dem 1. Januar 2005. Sie wird ab 2006 jedes Jahr um 50 Tonnen (fünf Prozent der ursprünglichen Menge von 1…
Art. 3 Abs. 1 32003R0312Die jährliche Menge der Zollkontingente mit den laufenden Nummern 09.1921 , 09.1922 , 09.1923 und 09.4181 im Anhang wird vom 1. Januar 2004 an jedes Jahr um…
Art. 9 Abs. 2 32001R0747(2) Ab dem 15. November 2011 wird diese Zollkontingentsmenge jährlich um 3 % der Vorjahresmenge angehoben. Die erste Anhebung erfolgt auf das Nettogewicht von 3…
Art. 3 Abs. 6 32003R0209(6) Ab dem 1. Januar 2004 wird dieses Kontingent jährlich um 500 Tonnen erhöht.
Art. 3 Abs. 3 32004R2256(3) Ab dem 1. Januar 2005 wird diese Kontingentsmenge jährlich um 3 % der Vorjahresmenge angehoben. Die erste Erhöhung bezieht sich auf 1 050 Tonnen…