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Ist die Kommission der Auffassung, dass die Auflagen der Gemeinschaftsprogramme in den einzelnen Teilbereichen von einem Mitgliedstaat nicht erfüllt wurden und hat der betreffende Mitgliedstaat für diese Teilbereiche eine finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft erhalten, so setzt sie den betreffenden Mitgliedstaat hiervon in Kenntnis und letzterer veranlasst eine behördliche Ermittlung. Der Mitgliedstaat unterrichtet die Kommission über den Verlauf und die Ergebnisse dieser Ermittlung und lässt ihr unverzüglich eine Kopie des Berichts zukommen, der nach Abschluss der Ermittlung erstellt wird und die wichtigsten Punkte nennt, auf die sich die Ermittlung stützt. Die Kommission kann beschließen, unrechtmäßig gezahlte Summen zuzüglich Zinsen für den fraglichen Zeitraum zurückzufordern.
Stellt die Kommission innerhalb von fünf Jahren nach der Abschlusszahlung für das letzte Jahr des nationalen Programms Unregelmäßigkeiten bei einer durch die…
Ist die Kommission der Auffassung, daß in einem Mitgliedstaat oder mehreren Mitgliedstaaten Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind, so unterrichtet sie den oder…
Wenn Fristen nicht eingehalten werden oder wenn aufgrund des Stands der Durchführung einer Maßnahme nur ein Teil der gewährten finanziellen Unterstützung…
Wurden die Fristen nicht eingehalten oder ist aufgrund des Stands der Durchführung einer Maßnahme nur ein Teil der gewährten finanziellen Unterstützung…
Werden Fristen nicht eingehalten oder ist aufgrund des Fortschritts bei der Durchführung einer Maßnahme nur ein Teil der gewährten finanziellen Unterstützung…
Werden Fristen nicht eingehalten werden oder ist aufgrund des Stands der Durchführung einer Maßnahme nur ein Teil der gewährten finanziellen Unterstützung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.