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Einmal jährlich findet in einer Sitzung des Mittelmeer-Ausschusses ein Meinungsaustausch anhand eines Berichts des Vertreters der Kommission über die vorläufige Planung für die im kommenden Jahr durchzuführenden Aktionen statt. Das Europäische Parlament wird von den Vorschlägen und dem Ergebnis der Erörterungen unterrichtet.
Die Kommission unterrichtet das Europäische Parlament und den Rat einmal jährlich über den Inhalt und das Ergebnis der Erörterungen des Ausschusses gemäß Absatz…
Die Kommission stellt die in Absatz 1 genannten Pläne zusammen und verwendet sie für die Erstellung eines jährlichen Plans der Union. Die Kommission übermittelt…
Die Kommission teilt ihre vorläufige Planung dem in Artikel 7 vorgesehenen Mittelmeer-Ausschuss sowie dem Gemischten Parlamentarischen Ausschuss und dem…
Die Kommission legt jährliche Berichte vor und nimmt im Namen der Union an dem Informationsaustausch nach Artikel 6 des Übereinkommens teil.
Die Kommission zieht in Erwägung, während des Europäischen Jahres Folgendes einzuleiten: Die Kommission unterrichtet das Europäische Parlament und den Rat bis…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.