Erwägungsgrund 9 32001R0257
Das Europäische Parlament hat insbesondere hinsichtlich der Bedeutung der Achtung der Menschenrechte in der Türkei für die Entwicklung enger Beziehungen zwischen diesem Land und der Europäischen Union folgende Entschließungen angenommen: am 13. Dezember 1995 zur Lage der Menschenrechte in der Türkei, am 17. September 1998 zu den Berichten der Kommission über die Entwicklung der Beziehungen zur Türkei seit dem Inkrafttreten der Zollunion, am 3. Dezember 1998 zu der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die weitere Entwicklung der Beziehungen zur Türkei und zu der Mitteilung der Kommission an den Rat über eine „Europäische Strategie für die Türkei — Erste operative Vorschläge der Kommission“ und am 6. Oktober 1999 zum Stand der Beziehungen zwischen der Türkei und der Europäischen Union.