Art. 16 32026R1392VERORDNUNG (EU) 2026/1392 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Mai 2026 über die Erzeugung und das Inverkehrbringen forstlichen Vermehrungsguts, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2016/2031 und (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/105/EG des Rates (FVG-Verordnung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Kommission veröffentlicht auf der Grundlage der von jedem einzelnen Mitgliedstaat gemäß Artikel 15 eingerichteten nationalen Register eine Liste mit dem…
Art. 10 Abs. 3 32026R1388VERORDNUNG (EU) 2026/1388 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Juni 2026 über mit bestimmten neuen genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Erzeugnisse sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/625 (Text von Bedeutung für den EWR)
Die zuständigen Behörden nehmen die Angabe, dass Ausgangsmaterial, das für die Erzeugung von forstlichem Vermehrungsgut der Kategorie „geprüft“ bestimmt ist,…
Art. 18 Abs. 10 32026R1392VERORDNUNG (EU) 2026/1392 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Mai 2026 über die Erzeugung und das Inverkehrbringen forstlichen Vermehrungsguts, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2016/2031 und (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/105/EG des Rates (FVG-Verordnung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Jeder Mitgliedstaat erstellt eine nationale Liste der ausgestellten Stammzertifikate, hält sie auf dem aktuellen Stand und stellt diese Liste der Kommission und…
§ 14 Abs. 3 FoVGForstvermehrungsgutgesetz
Im Fall von Stecklingen und Setzstangen der Gattung Pappel kann angegeben werden, dass die in Anhang VII Teil C der Richtlinie 1999/105/EG des Rates vom 22.…