Erwägungsgrund 18 32026R1392
Um die höchstmögliche Qualität von FVG zu gewährleisten, sollte es nur von Ausgangsmaterial geerntet werden, das in einem nationalen Register eingetragen ist. Es sollten Vorschriften für die Ernte und Gewinnung von FVG aus Ausgangsmaterial festgelegt werden, um die hohe Qualität und Rückverfolgbarkeit dieses FVG zu gewährleisten. Damit die zuständigen Behörden die Ernte und Gewinnung überwachen können, sollten die Unternehmer ihr im Voraus ihre Absicht, zu ernten, mitteilen.