Erwägungsgrund 16 32026R1392
Ziel dieser Verordnung ist es, zur Erhaltung und Schaffung widerstandsfähiger Wälder, zur Wiederherstellung von Waldökosystemen, zur Unterstützung ihrer Ökosystemleistungen und zur Einrichtung sonstiger Baumpflanzmaßnahmen beizutragen. Dies wird insbesondere durch die nachhaltige Erzeugung, das Inverkehrbringen und die Rückverfolgbarkeit von hochwertigem FVG sowie durch Sicherstellung, dass die Nutzer vor dem Kauf von FVG über die besonderen klimatischen und ökologischen Bedingungen informiert werden, die am Standort des jeweiligen Ausgangsmaterials vorzufinden sind, erreicht.