Verordnung (EG) Nr. 2099/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. November 2002 zur Einsetzung eines Ausschusses für die Sicherheit im Seeverkehr und die Vermeidung von Umweltverschmutzung durch Schiffe (COSS) sowie zur Änderung der Verordnungen über die Sicherheit im Seeverkehr und die Vermeidung von Umweltverschmutzung durch Schiffe
Alle einschlägigen Änderungen von internationalen Instrumenten, die gemäß den Artikeln 4 und 5 in die Rechtsvorschriften der Gemeinschaft über den Seeverkehr übernommen werden, werden zur Information im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht.
Art. 6 32002R2099
Art. 6 32002R2099Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen