Erwägungsgrund 4 32003R1435
Der Rat hat die Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 erlassen, mit der die Rechtsform der Europäischen Gesellschaft (SE) gemäß den für Aktiengesellschaften geltenden allgemeinen Grundsätzen eingeführt wird. Dies ist kein Instrument, das den Besonderheiten der Genossenschaften gerecht wird.