Erwägungsgrund 9 32003R1435
Genossenschaften sind mit einem Grundkapital in Form von Geschäftsanteilen ausgestattet und ihre Mitglieder können sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen sein. Diese Mitglieder können ganz oder teilweise Kunden, Angestellte oder Lieferanten sein. Sind die Mitglieder einer Genossenschaft ihrerseits genossenschaftlich organisierte Unternehmen, so wird sie als „sekundäre“ Genossenschaft oder als Genossenschaft zweiten Grades bezeichnet. Unter gewissen Umständen können einer Genossenschaft auch eine bestimmte Zahl investierender, aber nicht nutzender Mitglieder und Dritte angehören, die Nutzen aus der Tätigkeit der Genossenschaft ziehen oder für deren Rechnung Arbeiten ausführen.