Erwägungsgrund 3 32003R1500
Nach gründlicher Prüfung der Lage hinsichtlich der Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse aus der Russischen Föderation in die Gemeinschaft schlossen die Vertragsparteien auf der Grundlage der ihnen zur Verfügung gestellten einschlägigen Informationen ein Abkommen in Form eines Briefwechsels über die Einführung eines Systems der doppelten Kontrolle ohne Höchstmengen für den Zeitraum vom Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung bis zum 31. Dezember 2004, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren, das System früher zu beenden.