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Der Arbeitskostenindex (AKI) ist als jährlich verketteter Laspeyres-Index der Arbeitskosten je geleistete Arbeitsstunde auf der Grundlage einer festgelegten Struktur von Wirtschaftszweigen auf der Ebene der Abschnitte der NACE Rev. 2 definiert; die NACE Rev. 2 ist die Systematik gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates vom 9. Oktober 1990 betreffend die statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft . Weitere in die festgelegte Struktur aufzunehmende Untergliederungen der Abschnitte der NACE Rev. 2 werden gemäß Artikel 4 Absatz 1 definiert. Die Formel für die Berechnung des AKI ist im Anhang enthalten.
Arbeitskosten sind die gesamten vierteljährlichen Kosten, die dem Arbeitgeber durch die Beschäftigung von Arbeitskräften entstehen. Die Bestandteile der Arbeitskosten und die Gesamtzahl der Arbeitnehmer werden gemäß Anhang II Abschnitte A und D (Positionen D1, D4 und D5 sowie deren Teilbestandteile, ohne D2 und D3) der Verordnung (EG) Nr. 1726/1999 der Kommission vom 27. Juli 1999 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 530/1999 des Rates zur Statistik über die Struktur der Verdienste und der Arbeitskosten in Bezug auf Definitionen und Übermittlung von Informationen über Arbeitskosten festgelegt.
Die geleisteten Arbeitsstunden werden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates vom 25. Juni 1996 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Gemeinschaft Anhang A Kapitel 11 Ziffern 11.26-11.31 festgelegt.
Die Kommission kann Maßnahmen ergreifen, um die technischen Spezifikationen des Index, einschließlich Überarbeitungen der Gewichtungsstruktur, neu festzulegen. Diese Maßnahmen zur Änderung nicht wesentlicher Bestimmungen dieser Verordnung, auch durch Ergänzung, werden nach dem in Artikel 12 Absatz 3 genannten Regelungsverfahren mit Kontrolle erlassen.
Die Daten werden nach den Wirtschaftszweigen der Abschnitte der NACE Rev. 2 und nach weiteren von der Kommission definierten Untergliederungen — jedoch nicht…
Die nicht in Absatz 2 genannten Mitgliedstaaten erstellen und übermitteln Daten für den Arbeitskostenindex für die Abschnitte O bis S der NACE Rev. 2 für das…
Ziel dieser Verordnung ist die Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für die Erstellung, Übermittlung und Bewertung vergleichbarer Arbeitskostenindizes in der…
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1726/1999 wurde die Verordnung (EG) Nr. 530/1999 in Bezug auf Definition und Übermittlung von Informationen über Arbeitskosten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.