Erwägungsgrund 3 32003R0450
Der Aktionsplan zum Statistikbedarf der Wirtschafts- und Währungsunion, den die Europäische Kommission (Eurostat) in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Zentralbank erarbeitet hat, nennt als Priorität die Erarbeitung einer Rechtsgrundlage für kurzfristige Arbeitskostenstatistiken.