Erwägungsgrund 7 32004R1258
Die Italienische Republik führt als Erstes an, dass das geografische Gebiet der Erzeugung des Ausgangsprodukts nicht genau abgegrenzt ist und der Ursprungsnachweis deswegen nicht zertifiziert werden kann. Was außerdem die verwendete Tierrasse anbelangt, so ist nicht die Möglichkeit von Kreuzungen erwähnt, weswegen der Ursprungsnachweis auch dann unzureichend ist, wenn für die genannte Rasse ein Zuchtbuch vorliegt.