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Die Vertragsparteien vereinbarten in Artikel 11 Absatz 2 des Abkommens, dass dieses Abkommen weiter gilt und dass ihre sämtlichen Rechte und Pflichten im Rahmen dieses Abkommens nach dem Ablauf des EGKS-Vertrags aufrechterhalten bleiben.
Die Vertragsparteien vereinbarten in Artikel 10 Absatz 2 des Abkommens, dass dieses Abkommen weiter gilt und dass ihre sämtlichen Rechte und Pflichten im Rahmen…
In diesem Fall bleibt das Abkommen unter den übrigen Vertragsschließenden in Kraft.
Der Inhalt des verlängerten Abkommens ist mit dem Inhalt des Abkommens, dessen Geltungsdauer am 14. Oktober 2007 abgelaufen ist, identisch. Die Vertragsparteien…
Die Regelungen dieses Paragraphen gelten auch im Falle der Beendigung dieses Vertrages fort.
Der EGKS-Vertrag trat am 23. Juli 2002 außer Kraft, und die Europäische Gemeinschaft übernahm daraufhin sämtliche Rechte und Pflichten der EGKS.
Die Regelungen dieses Paragraphen gelten auch nach Beendigung dieses Vertrages fort.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.