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Maßnahmen zur Tilgung der Traberkrankheit wurden auf Empfehlung des WLA in seiner Stellungnahme vom 4. April 2002 in die Verordnung (EG) Nr. 999/2001 in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 260/2003 der Kommission aufgenommen. Diese Maßnahmen wurden unter Berücksichtigung von Verwaltungsfragen nach und nach eingeführt. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist es sehr unwahrscheinlich, dass Schlachtkörper von unter 2 Monate alten Tieren signifikant infiziert sind, sofern die Innereien einschließlich des Kopfes entfernt werden. Die Tilgungsmaßnahmen sollten mit Blick auf die Lösung der in einigen Mitgliedstaaten bei diesen jungen Tieren bestehenden Probleme weiter geändert werden.
Es ist angezeigt, Betrieben nach dem Auftreten eines Verdachtsfalls der Traberkrankheit bei einem Schaf oder einer Ziege Beschränkungen aufzuerlegen, um die…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 werden Tilgungsmaßnahmen festgelegt, die nach Bestätigung einer transmissiblen spongiformen Enzephalopathie (TSE) bei…
Die Verordnung (EG) Nr. 1915/2003 der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 legt neue Bestimmungen zur Tilgung von Scrapie bei Schafen und…
Die Richtlinie 93/119/EG des Rates vom 22. Dezember 1993 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Schlachtung oder Tötung sollte ebenfalls geändert werden,…
Vor der Änderung des Anhangs VII der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 durch die Verordnung (EG) Nr. 727/2007 sah dieser eine Ausnahmeregelung hinsichtlich der…
Abweichend von Artikel 8 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Anhang V Nr. 4.1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.