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Es ist angezeigt, Betrieben nach dem Auftreten eines Verdachtsfalls der Traberkrankheit bei einem Schaf oder einer Ziege Beschränkungen aufzuerlegen, um die Verbringung anderer, möglicherweise infizierter Tiere vor der Bestätigung des Verdachts zu verhindern.
Ein TSE-verdächtiges Tier wird entweder bis zum Vorliegen der Ergebnisse einer von der zuständigen Behörde durchgeführten klinischen und epidemiologischen…
Der Tierhalter hat ansteckungsverdächtige Rinder, Schweine, Schafe oder Ziegen, die sich in nicht gesperrten Gehöften befinden, unverzüglich nach Bekanntgabe…
Die Verordnung (EG) Nr. 1915/2003 der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 legt neue Bestimmungen zur Tilgung von Scrapie bei Schafen und…
Angesichts dieser neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse und insbesondere der nachweislichen Übertragbarkeit der klassischen Traberkrankheit durch Milch vom…
Maßnahmen zur Tilgung der Traberkrankheit wurden auf Empfehlung des WLA in seiner Stellungnahme vom 4. April 2002 in die Verordnung (EG) Nr. 999/2001 in der…
Aufgrund der Ergebnisse der verstärkten Überwachung bei Schafen und Ziegen scheint die derzeit strenge Handhabung bei Keulung und Wiederaufstockung von mit TSE…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.