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Die von den Agenturen angewandten Rechnungsführungsregeln müssen eine Konsolidierung mit den Rechnungen der Kommission ermöglichen. Sie müssen vom Rechnungsführer der Kommission entsprechend Artikel 133 der Haushaltsordnung festgelegt werden. Der Rechnungshof prüft die Rechnungen der Agentur.
Die Überwachung der Mittelbindung und der Zahlung aller Ausgaben der Agentur sowie die Überwachung der Feststellung und des Eingangs aller Einnahmen der Agentur…
Der Rechnungsführer der Kommission legt entsprechend Artikel 133 der Haushaltsordnung die Rechnungsführungsregeln und -methoden sowie den einheitlichen…
Der Rechnungshof prüft die Rechnungen der Agentur gemäß Artikel 248 des Vertrags. Für die Kontrolle durch den Rechnungshof gelten die Artikel 139 bis 144 der…
Gemäß Artikel 133 Absatz 1 der Haushaltsordnung wendet die Stiftung die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsregeln an, so dass die…
Durch die Prüfung, die vom Rechnungshof vorzunehmen ist, stellt dieser die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Einnahmen und Ausgaben im Hinblick auf die…
Die Kommission oder ihre Vertreter und der Rechnungshof sind befugt, bei allen Empfängern, bei Auftragnehmern und Unterauftragnehmern, die Unionsmittel im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.