Erwägungsgrund 28 32025R2434
Um den Beschlussfassungsprozess innerhalb der Agentur zu straffen, sollte eine effiziente und wirksame Leitungsstruktur eingeführt werden. Zu diesem Zweck sollten die Mitgliedstaaten und die Kommission in einem Verwaltungsrat vertreten sein, der mit den erforderlichen Befugnissen ausgestattet ist, einschließlich der Befugnis zur Feststellung des Haushaltsplans und zur Genehmigung des einheitlichen Programmplanungsdokuments. Der Verwaltungsrat sollte die allgemeinen und strategischen Leitlinien für die Tätigkeiten der Agentur vorgeben und er sollte enger in die Überwachung der Tätigkeiten der Agentur einbezogen werden, um die Aufsicht in Bezug auf Verwaltungs- und Haushaltsfragen zu verstärken. Der Verwaltungsrat sollte in der Lage sein, Beratungsgruppen oder Arbeitsgruppen einzusetzen, deren Aufgabe es ist, die Sitzungen des Verwaltungsrats in geeigneter Form vorzubereiten und seinen Beschlussfassungsprozess sowie die Weiterverfolgung und Umsetzung seiner Beschlüsse zu unterstützen. Die Agentur sollte von einem Exekutivdirektor geleitet werden.