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Die Zusammenfassung der Spezifikation für die genannte Bezeichnung, namentlich Absatz 4.3 über das geografische Gebiet, wurde genauer formuliert.
das Nähere über die Voraussetzungen und das Verfahren für Eintragungen und Löschungen einschließlich der Feststellung und Festsetzung der Namen,
ist betroffenes Gebiet ein geografischer Ort, für den
einer Einzellage oder einer kleineren geografischen Einheit nach § 23 Absatz 1 Nummer 2 des Weingesetzes verwendet,
Gebiet : ein geographisch definierter Bereich mit klar abgegrenzter Fläche.
Aus den vorgenannten Gründen ist die Bezeichnung somit in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben…
Angesichts dieser Elemente ist die Bezeichnung somit in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.