Verordnung (EU) 2024/1143 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 über geografische Angaben für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse und über garantiert traditionelle Spezialitäten und fakultative Qualitätsangaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013, (EU) 2019/787 und (EU) 2019/1753 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012
Um den Erzeugern von Erzeugnissen mit geografischer Angabe Sichtbarkeit zu verleihen, sollte auf dem Etikett zwingend der Name des Erzeugers oder — bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen — der Name des Wirtschaftsbeteiligten angegeben werden.
Erwägungsgrund 50 32024R1143Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen