Erwägungsgrund 4 32004R1920
Das EWR-Erweiterungsübereinkommen umfasst ein Zusatzprotokoll zum Freihandelsabkommen EG-Norwegen von 1973 (im Folgenden das „Protokoll“ genannt), in dem die Eröffnung neuer Gemeinschaftszollkontingente für bestimmte Fischereierzeugnisse vorgesehen ist. Diese neuen Zollkontingente sollten nunmehr eröffnet werden.