Erwägungsgrund 3 32004R2104
Die besonderen Referenzgrößen für die Kanarischen Inseln sind nach demselben Ansatz festzusetzen wie die Ziele der MAP IV, wobei die Grenzen der den betreffenden Flotten zur Verfügung stehenden Fangmöglichkeiten zu berücksichtigen sind. Zu diesem Zweck hat der Wissenschaftlich-technische und Wirtschaftliche Fischereiausschusses (STECF) in seinem Sitzungsbericht vom März/April 2004 ein Gutachten über die Fangmöglichkeiten der auf den Kanarischen Inseln registrierten Fangflotten abgegeben. Außerdem haben Spanien und die Kommission die Fangmöglichkeiten der Flotten geprüft, die auf den Kanarischen Inseln registriert und im Rahmen bilateraler und multilateraler Abkommen tätig sind. Nach eingehender Prüfung dieser Unterlagen und Berichte kommt die Kommission zu dem Schluss, dass keine Expansionsmöglichkeiten für die zurzeit auf den Kanarischen Inseln registrierten Flotten bestehen.