Erwägungsgrund 5 32004R2104
Die Kommission hat ihre Erklärung am Rande der Ratstagung vom 30. März 2004 zu den Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 639/2004 und insbesondere zu der je nach Fischereiart am besten geeigneten Einteilung in Segmente, zu den wissenschaftlichen Gutachten über den Zustand der betreffenden Bestände sowie zur Gleichbehandlung der dieselben Bestände befischenden Flotten berücksichtigt.